Kurzzeitpflege
Pflegestufe |
Leistungen 2014 pro Kalenderjahr bis zu |
Leistungen ab 2015 pro Kalenderjahr bis zu |
P 0 ( mit Demenz ) |
Kein Anspruch |
1.612 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen |
PI, II oder III |
1.550 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen |
1.612 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen |
Ab dem 1. Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann.
Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden.
Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Anmerkung der Redaktion:
Hier muss das Gesetz so weit geändert werden, dass Ansprüche der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem aktuellen Jahr im Folgejahr angerechnet werden können.
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in Ambulant Betreuten Wohngruppen
Pflegestufe |
Leistungen 2014 pro Monat |
Leistungen ab 2015 pro Monat |
P 0 ( Mit Demenz ) |
Kein Anspruch |
205 € |
P I, II oder III |
200 € |
205 € |
Anmerkung der Redaktion:
Diese Geldleistungen kommen einem vor, als ob man erst die ambulant betreuten Wohngruppen vergessen hat, und schnell die Geldleistung eingefügt bzw. um 5 € erhöht hat.
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